Abschlüsse und Prüfungen in der Mittelstufe
Voraussetzungen / Anforderungen
Eine tabellarische Zusammenstellung der Mindestanforderungen für die einzelen Schulabschlüsse findet man hier.
2. Prüfungen
Seit dem Schuljahr 2003/04 finden für den Hauptschul- und Realschulabschluss Prüfungen statt.
Der Hauptschulabschluss wird am Ende der 9. Klasse erteilt, wenn
in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden (ein Ausgleich von mangelhaften Leistungen ist wie bisher zum Teil möglich) und
bei der Prüfung eine Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.
Die Prüfung besteht aus einer Projektprüfung am Ende des ersten Schulhalbjahres und einer schriftlichen Prüfung in Deutsch und Mathematik im zweiten Halbjahr. Die Gesamtleistung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Endnoten in allen Fächern und der Note in der Projektprüfung. Dabei werden die Projektprüfung und die Prüfungsfächer doppelt gewichtet. Teilnahme: Die Schülerinnen und Schüler mit der Abschlusseignung „ohne Abschluss“ / „Hauptschulabschluss“ / „Realschulabschluss mit Ausgleich“
Der Qualifizierte Hauptschulabschluss wird am Ende der 9. Klasse erteilt, wenn
an der landesweiten schriftlichen Prüfung in Englisch teilgenommen und
bei der Prüfung eine Gesamtleistung von 3,0 oder besser erreicht wurde.
Sonst siehe Hauptschulabschluss!
Projektprüfung – Hauptschulabschluss: Die Schülerinnen und Schüler planen, erarbeiten und präsentieren in Gruppen von drei oder vier ein Projekt. Zu beurteilen sind alle drei Phasen, – die beiden ersten Phasen (Planung und Erarbeitung) durch die betreuende Klassenleitung, die Präsentationsphase durch den Prüfungsausschuss. Die Präsentationsphase dauert als Gruppenprüfung 60 Minuten und besteht aus der Vorstellung des Arbeitsergebnisses und einem Gespräch mit den Schülerinnen und Schülern, in dem der Arbeitsprozess und die Präsentation reflektiert werden. Übung, Vorbereitung und Durchführung im zweistündigen Wahlpflichtbereich. Dieser wird im ersten Halbjahr vierstündig erteilt und entfällt im zweiten Schulhalbjahr. Termin der Präsentation: erste Woche des zweiten Schulhalbjahres Projekte z.B. können sein
Die Straße, in der wir wohnen
Unser Sportverein
Die medizinische Versorgung in Mörfelden-Walldorf
Die Geschichte des Bonin-Hauses in Walldorf
Die Geschichte des Goldenen Apfels in Mörfelden
Graffiti – Kunst aus der Dose
Berühmte Menschen (z.B. Columbus)
Fit durch Sport und Ernährung
Elektrizität im Alltag
Gestalten einer Homepage
Europa – Beschreibung eines unserer Nachbarländer
Flugzeugbau
Exotische Früchte
Der Realschulabschluss wird am Ende der 10. Klasse erteilt, wenn
in den differenzierten Fächern der B-Kurs besucht wird (im Ausnahmefall kann es auch einmal ein C-Kurs sein, dann aber in Deutsch E-Kurs)
in allen Fächern mindestens ausreichende und im Deutsch-G-Kurs befriedigende Leistungen erzielt wurden (ein Ausgleich von mangelhaften Leistungen ist wie bisher in engen Grenzen möglich) und
bei der Prüfung eine Gesamtleistung von 4,4 oder besser erreicht wurde.
Die Prüfung besteht aus der Präsentation einer Hausarbeit am Ende des ersten Schulhalbjahres oder einer mündlichen Prüfung und einer schriftlichen Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch im zweiten Halbjahr
Die Gesamtleistung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Endnoten in allen Fächern und der Note in der Projektprüfung. Dabei werden die Projektprüfung und die Prüfungsfächer doppelt gewichtet. Teilnahme: Die Schülerinnen und Schüler mit der Abschlusseignung „Realschulabschluss“ / „Versetzung in die Klasse 11 mit Ausgleich“
Die Prüfung besteht aus der Präsentation einer Hausarbeit und einer schriftlichen Prüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch im zweiten Halbjahr
Die Gesamtleistung ergibt sich aus dem Durchschnitt der Endnoten in allen Fächern und der Note in der Projektprüfung. Dabei werden die Projektprüfung und die Prüfungsfächer doppelt gewichtet. Teilnahme: Die Schülerinnen und Schüler mit der Abschlusseignung „Realschulabschluss“ / „Versetzung in die Klasse 11 mit Ausgleich“
Präsentation einer Hausarbeit – Realschulabschluss
Nach Beratung durch die Fachlehrkräfte teilen die Schülerinnen und Schüler mit Einverständnis der Eltern das Fach mit. Dabei geben die Schülerinnen und Schüler das Thema für die Hausarbeit an. Dies muss vom Schulleiter/von der Schulleiterin genehmigt werden.
Allgemeine Regelungen:
Die Aufgaben für die schriftlichen Prüfungen werden zentral für alle Schulen gestellt. Die Bearbeitungszeit beträgt in Deutsch 135 Minuten, in Englisch und Mathematik 90 Minuten.
Schülerinnen und Schüler können im Fall des Nichtbestehens einer Prüfung, die Klasse und die Prüfung einmal wiederholen.
Allgemeine Hochschulreife (Hessisches Landesabitur)
Voraussetzungen / Anforderungen
Zulassung zur Qualifikationsphase:
- Alle Fächer am Ende der Einführungsphase qualifiziert (mind. 5 Punkte) abgeschlossen.
- Höchstens 2 Fächer, jedoch nur ein Fach aus der Gruppe Deutsch, 1. und 2. Fremdsprache, Mathematik nicht qualifiziert ( 1 – 4 Punkte) abgeschlossen, und entsprechender Ausgleich.
- Ausgleich mindestens einmal 10 oder zweimal 7 Punkte pro Fach mit Minderleistung. Bei Fächern der obengenannten Gruppe muss der Ausgleich innerhalb dieser Gruppe erfolgen.
- 0 Punkte in einem Fach können nicht ausgeglichen werden.
Leistungsfächer
- In der Qualifikationsphase werden 2 Fächer als Leistungsfächer (5-
stündig) und alle anderen als Grundkursfächer (2-3-stündig, Deutsch und
Mathematik 4-stündig) unterrichtet.
- Unter den Leistungsfächern muss mindestens ein Fach aus der Gruppe Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaften sein.
Abitur
Die Abiturqualifikation umfasst 3 Bereiche:
Grundkursbereich: 24 Grundkurse in einfacher Wertung
Leistungskursbereich: 8 Leistungskurse (Q1 – Q4) in doppelter
Wertung.
Abiturprüfung: Prüfung in fünf Fächern.
1.– 3. Prüfungsfach: Die beiden Leistungsfächer und ein Grundkursfach schriftlich; innerhalb dieser Fächer müssen mindestens zwei Aufgabenfelder vertreten sein.
4. Prüfungsfach: Ein weiteres Grundkursfach mündlich.
5. Prüfungsfach: mündliche Prüfung oder Präsentation (vorbereitete Prüfung mit schriftlicher Ausarbeitung und Kolloquium) in einem weiteren Fach oder eine besondere Lernleistung (Jahresarbeit). Unter den Prüfungsfächern müssen sich Deutsch, Mathematik und eine Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft befinden. Alle drei Bereiche müssen für sich bestanden sein.
Besondere Veranstaltungen an der Oberstufe der Bertha-von-Suttner-Schule
Einführungsphase (Klasse 11)
- Einführungstage
- Tag der Naturwissenschaften an der Goethe-Universität Frankfurt
- InseL (individualisiertes und selbstgesteuertes Lernen)
- Projektwoche zum Thema Berufsorientierung
- 2 Projekttage im Bereich Kunst/Musik
Qualifikationsphase 1 (Klasse 12)
- Zweiwöchiges Betriebspraktikum im Rhein-Main-Gebiet oder in Irland (3 Wochen)
- Berufsorientierung
- 2 Projekttage im Bereich Kunst/Musik
Qualifikationsphase 2 (Klasse 13)
- Studienfahrt
- Projektwoche (Vorbereitung auf das schriftliche Abitur)
Die Teilnahme am Religionsunterricht ist Pflicht, sofern man nicht aus Gewissensgründen austritt. In diesem Fall ist Ethik Pflichtfach.
** 2 Kurse einer 2. Fremdsprache oder einer 2. Naturwissenschaft sind beleg- und
einbringpflichtig.
Wer in der Sekundarstufe I keine 2. Fremdsprache besucht hat, muss eine solche neu beginnen und bis zum Abitur belegen. Die letzten beiden Kurse sind dann einbringpflichtig.