berthaSchulkonferenz
Die Schulkonferenz ist nach dem Hessischen Schulgesetz das höchste beschlussfassende Gremium innerhalb einer Schule.
Die Schulkonferenz wird durch Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern besetzt. Den Vorsitz führt die Schulleitung.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:
- das Schulprogramm,
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
- die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
- die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
- Öffnung der Schule nach außen,
- den schuleigenen Haushalt.